Benannte Stelle für Druckgeräte: wann sie nötig ist und was sie an Schweißnachweisen prüft
Benannte Stelle, notifizierte Stelle, anerkannte Prüfstelle
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU spricht von der notifizierten Stelle. „Benannte Stelle“ ist der Begriff, den andere EU-Rechtsakte für eine Konformitätsbewertungsstelle verwenden, etwa die Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 (Art. 2 Nr. 42); gemeint ist für Druckgeräte die notifizierte Stelle. Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten drei Arten von Stellen (Art. 20):
- Notifizierte Stellen für die Konformitätsbewertung nach Artikel 14 und die europäische Werkstoffzulassung nach Artikel 15.
- Anerkannte unabhängige Prüfstellen für die Aufgaben nach Anhang I Nr. 3.1.2 (Zulassung von Arbeitsverfahren und Personal für dauerhafte Verbindungen) und Nr. 3.1.3 (Personal für zerstörungsfreie Prüfungen).
- Betreiberprüfstellen nach Artikel 16: Geräte, deren Konformität eine Betreiberprüfstelle bewertet hat, dürfen nicht die CE-Kennzeichnung tragen.
Fassung: Wir zitieren die Richtlinie 2014/68/EU. Die Pflichten der Stellen im Einzelnen stehen in Artikel 24 ff. und Anhang III; die Leitlinien der Kommissions-Arbeitsgruppe „Pressure“ geben wir hier nicht wieder.
Wann eine Benannte Stelle nötig ist
Das Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich nach der Kategorie des Geräts (Art. 14 Abs. 1). Für Kategorie I ist Modul A vorgesehen, die interne Fertigungskontrolle — ohne notifizierte Stelle. Ab Kategorie II beteiligen alle in Artikel 14 Absatz 2 genannten Module eine notifizierte Stelle, die der Hersteller wählt: in Kategorie II die Module A2, D1 oder E1, in den Kategorien III und IV die Kombinationen mit Modul B sowie die Module G, H und H1. Der Hersteller darf auch ein Verfahren einer höheren Kategorie wählen (Art. 14 Abs. 3).
Unabhängig vom Modul gilt für die Schweißnähte: Ab Kategorie II müssen Arbeitsverfahren und Personal für dauerhafte Verbindungen von einer zuständigen unabhängigen Stelle zugelassen sein — nach Wahl des Herstellers eine notifizierte Stelle oder eine nach Artikel 20 anerkannte Prüfstelle (Anhang I Nr. 3.1.2). Bei Kategorie III und IV billigt eine nach Artikel 20 anerkannte unabhängige Prüfstelle die Qualifikation des Personals für zerstörungsfreie Prüfungen (Nr. 3.1.3).
Wie Sie die Kategorie bestimmen und welche Module zu ihr gehören, steht auf der Seite Einstufung nach Druckgeräterichtlinie.
Was die Benannte Stelle an Schweißnachweisen prüft
Modul B (EU-Baumusterprüfung)
Erteilt die Zulassung der Arbeitsverfahren für dauerhafte Verbindungen oder prüft, ob sie bereits nach Anhang I Nr. 3.1.2 zugelassen sind; beim Baumuster prüft sie zudem, ob das Personal für dauerhafte Verbindungen und zerstörungsfreie Prüfungen qualifiziert oder zugelassen ist.
Modul F (Prüfung der Druckgeräte)
Prüft die Qualifikation des Personals für dauerhafte Verbindungen und zerstörungsfreie Prüfungen, die Werkstoffbescheinigung nach Anhang I Nr. 4.3 und führt die Endabnahme nach Nr. 3.2 durch oder lässt sie durchführen.
Modul G (Einzelprüfung)
Prüft die technischen Unterlagen, erteilt oder prüft die Zulassung der Arbeitsverfahren, prüft die Qualifikationen nach Nr. 3.1.2 und 3.1.3, führt die Schlussprüfung durch und nimmt die Druckprüfung vor oder lässt sie vornehmen.
Module D, D1, E1, H, H1 (Qualitätssicherung)
Bewertet das Qualitätssicherungssystem; dessen Unterlagen nennen die zugelassenen Arbeitsverfahren für dauerhafte Verbindungen und die Berichte über die Qualifikation des Personals für Verbindungen und zerstörungsfreie Prüfungen.
Für die Fertigung heißt das: Vorgelegt werden die Schweißanweisungen mit den zugehörigen Verfahrensprüfungen (WPQR), die Prüfungsnachweise der Schweißer und Bediener und die Qualifikationsnachweise des ZfP-Personals — aus der Praxis die Unterlagen, an denen die Stelle die Zulassung nach Nr. 3.1.2 und 3.1.3 festmacht.
Benannte Stelle finden: NANDO und Kennnummer
Die Kommission veröffentlicht das Verzeichnis der nach der Richtlinie notifizierten Stellen samt Kennnummern und den Tätigkeiten, für die sie notifiziert wurden (Art. 30 Abs. 2).
Dieses Verzeichnis ist die Datenbank NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations). Laut der Kommission enthält sie für die Druckgeräterichtlinie die notifizierten Stellen, die Betreiberprüfstellen und die anerkannten unabhängigen Prüfstellen. Laut Blue Guide 2022 (Abschnitt 5.3.3) lässt sie sich nach Rechtsakt, Land, Kennnummer oder Stichwort durchsuchen. Je Stelle stehen dort die Kennnummer und die Aufgaben, für die sie notifiziert ist — für Druckgeräte also, für welche Module sie tätig werden darf.
In Deutschland erteilt die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) die Befugnis und notifiziert die Stelle anschließend über das elektronische Notifizierungsinstrument der Kommission (§ 15 Abs. 1 Produktsicherheitsgesetz, Art. 2 Abs. 2 ZLS-Abkommen).
Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle, falls diese in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war (Art. 19 Abs. 4). Eine Stelle erhält nur eine einzige Kennnummer, auch wenn sie für mehrere Rechtsvorschriften notifiziert ist (Art. 30 Abs. 1).
Unterlagen für die Stelle führen
Prüfung und Freigabe durch die Benannte Stelle bleiben ein eigenständiger Vorgang. Die Druckgeräte Schweißdoku Software führt die Schweiß-Nachweise, die dabei vorgelegt werden: Schweißanweisung, Verfahrensprüfung, Schweißerprüfung mit Fristen und den Deckungscheck. Wie die Abnahme mit Druckprüfung je Modul verteilt ist, beschreibt die Seite Hydrostatische Druckprüfung.
Was diese Seite nicht leistet
Diese Seite gibt den Richtlinientext wieder. Sie empfiehlt keine bestimmte Stelle und ersetzt nicht die Abstimmung des Prüfumfangs mit der Stelle, die Sie beauftragen. Keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
- Ab welcher Kategorie braucht ein Druckgerät eine Benannte Stelle?
- Ab Kategorie II. Für Kategorie I sieht die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Modul A vor, die interne Fertigungskontrolle ohne notifizierte Stelle. Alle Module der Kategorien II, III und IV (Art. 14 Abs. 2) beteiligen eine notifizierte Stelle, die der Hersteller wählt.
- Ist eine Benannte Stelle dasselbe wie eine notifizierte Stelle?
- Die Richtlinie 2014/68/EU verwendet den Begriff notifizierte Stelle: eine Konformitätsbewertungsstelle, die ein Mitgliedstaat der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten notifiziert hat (Art. 20). Benannte Stelle ist der Begriff, den andere EU-Rechtsakte für eine Konformitätsbewertungsstelle verwenden, etwa die Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 in Artikel 2 Nummer 42. Gemeint ist für Druckgeräte die notifizierte Stelle.
- Wer lässt Schweißverfahren und Schweißer für Druckgeräte zu?
- Für Druckgeräte der Kategorien II, III und IV eine zuständige unabhängige Stelle — nach Wahl des Herstellers eine notifizierte Stelle oder eine von einem Mitgliedstaat nach Artikel 20 anerkannte Prüfstelle (Anhang I Nr. 3.1.2). Das Personal für zerstörungsfreie Prüfungen an Geräten der Kategorien III und IV billigt eine nach Artikel 20 anerkannte unabhängige Prüfstelle (Nr. 3.1.3).
- Was bedeutet die Nummer hinter dem CE-Zeichen?
- Hinter der CE-Kennzeichnung steht die Kennnummer der notifizierten Stelle, falls diese Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war (Art. 19 Abs. 4). Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine einzige Kennnummer zu, auch wenn sie für mehrere Rechtsvorschriften notifiziert ist (Art. 30 Abs. 1).
Sehen Sie sich die Software an
Einen Test fragen Sie über den Knopf „Kostenlos testen“ an.
KesselNorm läuft auf Schweißanweisung Software.