Zum Inhalt springen
KNKesselNorm
Wissen · Werkstoffe

P265GH und P235GH: Kesselblech aus Sicht des Druckgeräteherstellers

Was die Kurzzeichen bedeuten, wie sich die beiden Güten unterscheiden — und welche Nachweise zu Wärmebehandlung und Werkstoff in die Bauakte eines Druckgeräts gehören.

Was ist P265GH?

P265GH ist ein warmfester Druckbehälterstahl aus der Normreihe EN 10028-2 mit der Werkstoffnummer 1.0425. Die Stahlhersteller Salzgitter Flachstahl und Arvedi führen ihn in ihren Sortimenten für Druckbehälterstähle nach EN 10028-2. Laut Salzgitter werden diese Güten vor allem für Kessel, Druckbehälter und Rohrleitungen für heiße Flüssigkeiten eingesetzt; ArcelorMittal nennt zusätzlich Trommeln, Druck- und Dampfleitungen sowie Wärmeübertrager.

Die Kurzbezeichnung erklärt Salzgitter Flachstahl so: P steht für Stahl zur Herstellung von Druckbehältern, 265 für die Mindeststreckgrenze bei Raumtemperatur in MPa (quer zur Walzrichtung), G kündigt ein weiteres Merkmal an und H steht für den Einsatz bei hoher Temperatur. Der Zusatz +N bedeutet normalgeglüht oder normalisierend gewalzt.

Fassung: Den Normtext der EN 10028-2 geben wir nicht wieder. Alle Kennwerte auf dieser Seite sind Angaben der genannten Hersteller — maßgeblich für Ihr Blech ist das Zeugnis der gelieferten Charge.

Unterschied P235GH und P265GH

Beide Güten gehören laut Salzgitter Flachstahl zu einer Reihe (P235GH bis P355GH) mit gleichem Lieferzustand. Der Unterschied liegt in der Festigkeit — Kennwerte laut Salzgitter.
  • P235GH

    Werkstoffnummer 1.0345

    • Mindeststreckgrenze laut Salzgitter 235 MPa bis 16 mm, 225 MPa über 16 mm; laut ArcelorMittal 225 MPa bei 16–40 mm, 215 MPa bei 40–60 mm
    • Zugfestigkeit 360–480 MPa
    • Mindestbruchdehnung 24 %
  • P265GH

    Werkstoffnummer 1.0425

    • Mindeststreckgrenze laut Salzgitter 265 MPa bis 16 mm, 255 MPa über 16 mm; laut ArcelorMittal 255 MPa bei 16–40 mm, 245 MPa bei 40–60 mm
    • Zugfestigkeit 410–530 MPa
    • Mindestbruchdehnung 22 %

Die Streckgrenzen bestätigen ArcelorMittal und Nippon Steel Slovakia; ArcelorMittal staffelt sie feiner nach Dicke. Die Druckgeräterichtlinie nennt für Stähle einen eigenen Maßstab: Ein Stahl gilt als ausreichend duktil, wenn seine Bruchdehnung mindestens 14 % und die Kerbschlagarbeit an einer ISO-V-Probe bei höchstens 20 °C, jedoch höchstens bei der vorgesehenen tiefsten Betriebstemperatur, mindestens 27 J beträgt — sofern nicht andere Kriterien andere Werte erfordern (Anhang I Nr. 7.5).

Die Werkstoffnummern beider Güten und weiterer Stähle schlagen Sie in der Werkstoffnummern-Tabelle von Werkstoffzeugnis-Verwaltung nach.

Lieferzustand und Schweißeignung

Laut Salzgitter Flachstahl werden die Güten P235GH bis P355GH normalisierend gewalzt geliefert (Lieferzustand N) und lassen sich mit den üblichen Schweißverfahren schweißen. ArcelorMittal beschreibt seine Druckbehälterstähle als gut schweißgeeignet und für Normalglühen und Spannungsarmglühen geeignet — beides baue örtliche Aufhärtungen durch das Schweißen ab.

Für die Fertigung heißt das: Grundwerkstoff, Zusatzwerkstoff und gegebenenfalls Vorwärmung und Wärmebehandlung stehen in der Schweißanweisung (WPS) und sind durch die Verfahrensprüfung (WPQR) belegt. Die Richtlinie verlangt, dass dauerhafte Verbindungen drucktragender Teile von qualifiziertem Personal nach fachlich einwandfreien Arbeitsverfahren ausgeführt werden; ab Kategorie II lässt eine unabhängige Stelle Verfahren und Personal zu (Anhang I Nr. 3.1.2).

Wärmebehandlung: wann sie Pflicht wird

Die Druckgeräterichtlinie schreibt keine Glühung für einen bestimmten Stahl vor. Sie knüpft an das Risiko an: Besteht das Risiko, dass das Fertigungsverfahren die Werkstoffeigenschaften so stark ändert, dass die Sicherheit des Druckgeräts beeinträchtigt wird, ist in einem geeigneten Fertigungsstadium eine angemessene Wärmebehandlung durchzuführen (Anhang I Nr. 3.1.4).

Ob und wie geglüht wird, legt deshalb das Auslegungs- und Fertigungsregelwerk des Geräts fest; Temperatur und Haltezeit stehen in WPS und WPQR. Eine Glühtemperatur für P265GH-Blech nennen wir hier bewusst nicht: Die frei zugänglichen Datenblätter der Blechhersteller geben keine an.

Für die Bauakte bewährt sich ein Glühprotokoll je Bauteil mit Temperaturverlauf, Haltezeit und Zuordnung zu den Nähten — aus der Praxis, keine Vorgabe der Richtlinie in dieser Form.

Werkstoffnachweis nach DGRL und 3.1-Zeugnis nach EN 10204

Anhang I Nr. 4.3 der Richtlinie 2014/68/EU verpflichtet den Hersteller des Druckgeräts, für alle Werkstoffe vom Werkstoffhersteller ausgefertigte Unterlagen einzuholen, durch die die Übereinstimmung mit einer gegebenen Vorschrift bescheinigt wird. Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II, III und IV hat dies in Form einer Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte zu erfolgen.

EN 10204:2004 ordnet die Prüfbescheinigungen danach, ob sie auf spezifischer oder nichtspezifischer Prüfung beruhen. Auf spezifischer Prüfung beruhen das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 — vom Hersteller ausgestellt und von seinem von der Fertigung unabhängigen Abnahmebeauftragten bestätigt — und das Abnahmeprüfzeugnis 3.2, das der Abnahmebeauftragte des Herstellers gemeinsam mit dem Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in amtlichen Vorschriften benannten Prüfer ausstellt. Anhang ZA der Norm setzt den Begriff „certificate of specific product control“ der Vorgänger-Richtlinie 97/23/EG mit ihren Dokumenten auf Grundlage spezifischer Prüfung gleich.

Was als wichtigstes drucktragendes Teil gilt, erläutert die Leitlinie G-06 der Kommissions-Arbeitsgruppe „Pressure“ mit Beispielen: Mäntel, Böden, Hauptflansche, Rohrböden von Wärmeübertragern und Rohrbündel. Nach Leitlinie G-05 ist ein höherwertiges Dokument immer zulässig, und Material vom Händler muss die Prüfbescheinigung des Werkstoffherstellers mitbringen.

Zum Nachweis gehört auch die Rückverfolgbarkeit: Die Werkstoffe der drucktragenden Teile müssen vom Materialeingang über die Fertigung bis zur Endabnahme identifizierbar sein (Anhang I Nr. 3.1.5). Dass Schmelznummer und Zeugnis an Blech, Zuschnitt und Naht nachvollziehbar zusammenpassen, ist aus der Praxis der Teil, den die Bauakte zeigen sollte; die Richtlinie selbst verlangt geeignete Verfahren zur Identifizierung.

Werkstoff in der Schweißdokumentation

Grundwerkstoff und Zusatzwerkstoff sind Angaben der Schweißanweisung; ob Verfahrensprüfung und Schweißerprüfung die Aufgabe decken, ist eine eigene Prüfung. Schweißanweisung, Verfahrensprüfung, Schweißerprüfung, Deckungscheck und Zusatzwerkstoff-Katalog führt die Druckgeräte Schweißdoku Software. Wie sich die Kategorie eines Geräts bestimmt, steht auf der Seite Einstufung nach Druckgeräterichtlinie; warmfeste Mo- und CrMo-Stähle behandelt die Seite 16Mo3 und 13CrMo4-5.

Was diese Seite nicht leistet

Diese Seite gibt Herstellerangaben und den Richtlinientext wieder. Sie ersetzt weder die EN 10028-2 noch das Zeugnis der gelieferten Charge noch die Werkstoffwahl durch den Konstrukteur. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was ist P265GH?
P265GH ist ein Stahl für Druckbehälter mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhter Temperatur aus der Normreihe EN 10028-2, Werkstoffnummer 1.0425. Laut Salzgitter Flachstahl steht P für Druckbehälterstahl, 265 für die Mindeststreckgrenze bei Raumtemperatur in MPa und H für den Einsatz bei hoher Temperatur. Hersteller nennen als Einsatz Kessel, Druckbehälter, Rohrleitungen für heiße Flüssigkeiten und Wärmeübertrager.
Was ist der Unterschied zwischen P235GH und P265GH?
Beide Güten gehören laut Salzgitter Flachstahl zur selben Reihe warmfester Druckbehälterstähle mit gleichem Lieferzustand. P265GH hat die höhere Festigkeit: laut Salzgitter eine Mindeststreckgrenze von 265 MPa bis 16 mm Dicke gegenüber 235 MPa bei P235GH und eine Zugfestigkeit von 410–530 MPa gegenüber 360–480 MPa. P235GH hat dafür die höhere Mindestbruchdehnung (24 % gegenüber 22 %).
Welche Werkstoffnummer hat P265GH?
P265GH hat die Werkstoffnummer 1.0425, P235GH die Werkstoffnummer 1.0345 (Angaben der Stahlhersteller Salzgitter Flachstahl und Arvedi).
Welches Zeugnis braucht P265GH in einem Druckbehälter?
Die Druckgeräterichtlinie verlangt für alle Werkstoffe Unterlagen des Werkstoffherstellers, die die Übereinstimmung mit einer gegebenen Vorschrift bescheinigen. Für die wichtigsten drucktragenden Teile von Druckgeräten der Kategorien II, III und IV muss das eine Bescheinigung mit spezifischer Prüfung der Produkte sein (Anhang I Nr. 4.3). In EN 10204:2004 sind die Dokumente auf Grundlage spezifischer Prüfung das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 und das Abnahmeprüfzeugnis 3.2.

Sehen Sie sich die Software an

Einen Test fragen Sie über den Knopf „Kostenlos testen“ an.

KesselNorm läuft auf Schweißanweisung Software.