Risikoanalyse nach Druckgeräterichtlinie Anhang I: Vorlage (Excel)
Die Richtlinie 2014/68/EU verlangt vom Hersteller eine Analyse der Gefahren und Risiken, gibt aber kein Formular vor. Diese Vorlage ordnet die Anforderungen von Anhang I als Prüfpunkte — Sie tragen je Zeile Gefährdung, Maßnahme und Nachweis ein.
- 50 Prüfpunkte zu Anhang I Nr. 1 bis 7 — als Fragen in eigenen Worten, mit Fundstelle je Zeile
- Spalten für Gefährdung, Maßnahme, Nachweis, Verantwortlich und Status, Auswahllisten für „zutreffend?“ und Status
- Anleitung, ausgefülltes Beispielblatt für einen fiktiven Druckbehälter und Hinweise zu Art. 4 Abs. 3

Risikoanalyse DGRL Anhang I – Excel-Vorlage
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Was die Vorlage enthält
Anleitung
Gefahrenanalyse
Beispiel
Hinweise
- Anhang I Nr. 1 — Allgemeines
- 3 Prüfpunkte (1.1–1.3)
- Anhang I Nr. 2 — Entwurf
- 17 Prüfpunkte (2.1–2.12, mit 2.2.1–2.2.4 und 2.11.1–2.11.3)
- Anhang I Nr. 3 — Fertigung
- 10 Prüfpunkte (3.1.1–3.1.5, 3.2.1–3.2.3, 3.3, 3.4)
- Anhang I Nr. 4 — Werkstoffe
- 3 Prüfpunkte (4.1–4.3)
- Anhang I Nr. 5 — Beheizte Druckgeräte mit Überhitzungsrisiko
- 5 Prüfpunkte (a–e)
- Anhang I Nr. 6 — Rohrleitungen
- 7 Prüfpunkte (a–g)
- Anhang I Nr. 7 — Quantitative Anforderungen
- 5 Prüfpunkte (7.1.2, 7.2–7.5)
Worauf die Vorlage aufbaut
Nach Anhang I, Vorbemerkung 3 ermittelt der Hersteller die druckbedingten Gefahren und Risiken seines Geräts und legt es unter Berücksichtigung dieser Analyse aus und baut es. Die Pflichten aus den wesentlichen Sicherheitsanforderungen gelten nur, wenn die jeweilige Gefahr unter den vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen auftritt (Vorbemerkung 2) — deshalb beginnt jede Zeile mit der Frage, ob der Punkt zutrifft.
Für die Maßnahmen gibt Nr. 1.2 eine Rangfolge vor: zuerst die Gefahr beseitigen oder verringern, dann Schutzmaßnahmen gegen nicht vermeidbare Gefahren, zuletzt die Benutzer über Restgefahren informieren. Die Spalte „Maßnahme“ folgt dieser Reihenfolge, die Spalte „Nachweis/Dokument“ nennt das Dokument, das die Maßnahme in den technischen Unterlagen belegt — etwa Festigkeitsberechnung, Zeichnung, Schweißanweisung oder Betriebsanleitung.
Was der Richtlinientext im Einzelnen verlangt und in welchen Modulen von Anhang III die Risikoanalyse ausdrücklich genannt wird, steht auf der Seite Risikoanalyse nach Druckgeräterichtlinie: was Anhang I und Anhang III verlangen.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Gerätedaten im Kopf eintragen: PS, TS, Volumen bzw. Nennweite, Fluid und Fluidgruppe nach Art. 13. Die Kategorie tragen Sie nur ein, wenn sie bereits feststeht — die Vorlage leitet sie nicht her; die Einstufung erklärt die Seite Einstufung nach Druckgeräterichtlinie: Kategorien I bis IV.
- Je Prüfpunkt „zutreffend?“ wählen. Bei „nein“ in der Spalte Gefährdung kurz begründen, warum der Punkt entfällt — etwa Nr. 5 bei einem unbeheizten Behälter.
- Gefährdung konkret beschreiben, Maßnahme in der Rangfolge von Nr. 1.2 festlegen und das belegende Dokument nennen.
- Verantwortliche benennen und den Status pflegen, bis jede zutreffende Zeile auf „erledigt“ steht.
Was die Vorlage nicht leistet
Die Vorlage dient der Strukturierung und ersetzt keine Konformitätsbewertung. Welche Module anzuwenden sind, richtet sich nach der Kategorie (Art. 14); ob ein Gerät die Anforderungen erfüllt, wird im jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren beurteilt, nicht in der Tabelle. Sie ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Text der Richtlinie 2014/68/EU.
Die Druckgeräterichtlinie richtet sich an den Hersteller. Welche Prüfungen der Betreiber vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend veranlassen muss, regelt die Betriebssicherheitsverordnung — dafür gibt es den Prüfpflicht-Check für Druckbehälter: ZÜS oder befähigte Person, welche Frist.
Weiterlesen: Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU für Hersteller · Spannungsarmglühen: Temperatur und Haltezeit je Werkstoffgruppe
Häufige Fragen
- Schreibt die Druckgeräterichtlinie diese Form vor?
- Nein. Anhang I, Vorbemerkung 3 verpflichtet den Hersteller zu einer Analyse der Gefahren und Risiken, Anhang III verlangt in den technischen Unterlagen mehrerer Module eine geeignete Risikoanalyse und -bewertung. Eine Methode oder ein Formular nennt der Text nicht — die Vorlage ist ein möglicher Aufbau, den der Hersteller an sein Gerät anpasst.
- Bildet die Vorlage den ganzen Anhang I ab?
- Sie fasst die Nummern 1 bis 7 in 50 Prüfpunkten zusammen, auf Ebene der Nummern und Unterpunkte und in eigenen Worten. Aufzählungen und Einzelheiten innerhalb einer Nummer stehen nur im Richtlinientext; maßgeblich ist der Wortlaut von Anhang I, auf den die Fundstelle je Zeile verweist.
- Muss ich die Abschnitte 5 und 6 ausfüllen?
- Nur, wenn sie für das Gerät gelten: Nr. 5 betrifft befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte mit Überhitzungsrisiko, Nr. 6 Rohrleitungen nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe c. Sonst wählen Sie „nein“ und begründen kurz, warum der Abschnitt entfällt — das Beispielblatt zeigt das.
- Gilt Anhang I auch für Geräte unterhalb der Grenzwerte?
- Nein. Druckgeräte und Baugruppen, die höchstens die Grenzwerte nach Art. 4 Abs. 1 und 2 erreichen, werden nach Art. 4 Abs. 3 nach der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt; die CE-Kennzeichnung nach Art. 18 dürfen sie nicht tragen (unbeschadet anderer EU-Harmonisierungsvorschriften). Die Vorlage kann trotzdem helfen, die Überlegungen zu ordnen.
- Was hat die Risikoanalyse mit der Prüfpflicht beim Betreiber zu tun?
- Die Risikoanalyse ist Pflicht des Herstellers nach der Druckgeräterichtlinie. Welche Prüfungen der Betreiber einer Druckanlage in Deutschland veranlassen muss und wer sie durchführt, regelt die Betriebssicherheitsverordnung (Anhang 2 Abschnitt 4) — dafür gibt es den Prüfpflicht-Check auf dieser Website.
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